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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20771
OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11 (https://dejure.org/2012,20771)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.02.2012 - 3 L 295/11 (https://dejure.org/2012,20771)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 (https://dejure.org/2012,20771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 7 Abs 5 GG, Art 109 Abs 2 GG
    Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Abhängigmachung von Finanzhilfen für private Ersatzschulen von einem dreijährigen ununterbrochenen Betrieb der genehmigten Ersatzschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Anerkennung als Voraussetzung für Finanzhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit der Abhängigmachung von Finanzhilfen für private Ersatzschulen von einem dreijährigen ununterbrochenen Betrieb der genehmigten Ersatzschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11
    Bei der erforderlichen Gesamtschau kann die tatsächliche Entwicklung des Privatschulwesens herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 6 C 18.10 - UA Rdnr. 40).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11
    Art. 28 Abs. 2 Satz 1 VerfLSA begründet keinen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe, gar noch in bestimmter Höhe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 1 BvR 682/88 und 712/88 - Rdnr. 35 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2010 - 3 M 313/09

    Umfang des Anspruchs auf Schülerbeförderung zu privaten Ersatzschulen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11
    Eine besondere pädagogische Bedeutung kommt einer Ersatzschule dann zu, wenn sie nach ihrem betätigten Schulkonzept Aufgaben wahrnimmt, die öffentliche Schulen im Regelfall nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen können, oder wenn sie sich in organisatorischer oder methodisch und didaktischer Hinsicht signifikant von öffentlichen Schulen unterscheiden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 11.02.2010 - 3 M 313/09 - Rdnr. 4 zu § 71 Abs. 2 SchulG LSA a. F.).
  • VG Berlin, 22.03.2019 - 3 K 198.17

    Erfordernis der Einhaltung einer Wartefrist vor der Bewilligung von Zuschüssen

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Berliner Gesetzgeber die Verwaltung verpflichtet hat, bei ihrer Entscheidung über die Zuschussgewährung vor Ablauf der Wartefrist auf die Haushaltslage Rücksicht zu nehmen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -, vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 20. August 2018 - Vf. 80-VI-15 -, a.a.O. Rn. 29; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris Rn. 28; kritisch zum Haushaltsvorbehalt etwa Schwabenbauer, Privatschulfinanzierung unter Haushaltsvorbehalt, Die Öffentliche Verwaltung 2011, Heft 17, S. 672, 679 ff.; Hufen, Verfassungsrechtliche Grenzen der Unterfinanzierung von Schulen in freier Trägerschaft, in: Hufen/Vogel, Keine Zukunftsperspektiven für Schulen in freier Trägerschaft?, 1. Aufl. 2007, S. 49, 77 f.; Vogel, Zerfall der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzhilfe an Ersatzschulen, Recht der Jugend und des Bildungswesens 2005, Heft 2, S. 255, 265 f.; Jach, Die Existenzsicherung der Institution Ersatzschulwesen in Zeiten knapper Haushaltsmittel - Umfang und Grenzen der Finanzierungspflicht des Staates vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in: Jach/Jenkner, Autonomie der Schule und freies Schulwesen, Festschrift zum 65. Geburtstag von J.P. Vogel, S. 75, 91 f.).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der erforderlichen Gesamtschau zum Zwecke der Feststellung einer faktischen Errichtungssperre die tatsächliche Entwicklung des Privatschulwesens herangezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18/10 -, a.a.O. Rn. 40; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, a.a.O. Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13

    Rückforderung von Finanzhilfen für Ersatzschulen bei fehlendem Nachweis der

    Doch ermächtigt der Vorbehalt den Gesetzgeber dazu, die Grenzen und Bedingungen unter Beachtung der Vorgaben aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 VerfLSA zu bestimmen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris).

    Der Senat hat weiter bereits entschieden, dass Art. 28 VerfLSA gegenüber der bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistung der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG dem Grunde nach keine weitergehenden finanziellen Ansprüche vermittelt (vgl. Urteile des Senats v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris und v. 27.03.2013 - 3 L 34/12 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16

    Sachsen-Anhalt; Bemessung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule

    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 -, juris; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, juris; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 -, juris) und des beschließenden Senats (Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris) überein.

    b) Was den daneben geltend gemachten Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 VerfLSA anbelangt, hat der Senat bereits entschieden, dass diese Bestimmung gegenüber der bundesverfassungsrechtlichen Gewährleistung der Privatschulfreiheit nach Art. 7 Abs. 4 GG dem Grunde nach keine weitergehenden finanziellen Ansprüche vermittelt (vgl. Urteil des Senats vom 22. Februar 2012 - 3 L 295/11 -, juris).

  • VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15

    Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der

    Die Gestaltungsfreiheit ist auch hinsichtlich Art. 28 Abs. 2 S. 1 Verf LSA daher erst dann überschritten, wenn sich die Regelung hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Sachkostenzuschusses faktisch als Sperre für die Errichtung neuer Schulen auswirkt (vgl. für Vorstehendes: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2012 - 3 L 295/11 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13

    Ersatzschulfinanzierung; zusätzliche Stundenpauschale; Gewährung eines

    Die Gestaltungsfreiheit ist auch hinsichtlich Art. 28 Abs. 2 S. 1 Verf LSA daher erst dann überschritten, wenn sich die Regelung hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Sachkostenzuschusses faktisch als Sperre für die Errichtung neuer Schulen auswirkt (vgl. für Vorstehendes: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris).
  • VG Halle, 20.04.2016 - 6 A 206/14

    Ersatzschulfinanzierung - vorzeitige Finanzhilfe für Schule in freier

    Dieses Urteil wurde bestätigt durch das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 22. Februar 2012 ( 3 L 295/11, juris).
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